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selbst • bestimmtes Leben
ermöglichen

«Wir schätzen die MBF als flexiblen, pünktlichen und qualitativ hochwertigen Partner, vielen Dank dafür.»

Mika Vögtlin, Leitung Fertigungsteuerung Montage / Kalkulation, Rotho Kunststoff AG

«In der langjährigen Zusammenarbeit schätze ich die kompetente und zuverlässige Umsetzung der Anforderungen sehr.»

Petra Aellig, Account Manager, Ergonomics AG, 8006 Zürich

«Wir arbeiten seit Jahren mit der Stiftung MBF zusammen und schätzen die gute Arbeit sowie die unkomplizierte Handhabung von Aufträgen. Auch uns ist es wichtig, dass soziales Engagement unterstützt wird und darum haben wir mit der Stiftung MBF den richtigen Partner gefunden.»

Nicolas Hafner, Business Development Manager Delizio, Delica AG, Birsfelden 

«Wir schätzen die zufriedenstellende Auftragsabwicklung, die Termintreue und dass die Qualität der Arbeit und der Preis stimmt.»

Jürg Roth, Bereichsleiter Produktion, Georg Fischer JRG AG, Sissach

«Wir schätzen an der Zusammenarbeit mit der Stiftung MBF die professionelle Beratung und die hohe Qualität der Produkte. Der Service stimmt von A bis Z und wir sind stolz, Kunden der Stiftung MBF zu sein.»

Gaby Gerber, Leiterin Unternehmenskommunikation Feldschlösschen

«Wir unterstützen soziales Engagement mit Aufträgen und geniessen täglich gutes und frisches Essen der MBF.»

Raphael Jehle, Geschäftsführer, Jehle AG, Etzgen

«Seit Jahren pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und schätzen den tollen und einwandfreien Service.»

Claudio Salzillo, Bereichsleiter Logistik, Neoperl AG

Gemeinsame Integration
und Solidarität

Die Teilhabe an der Arbeitswelt ist ein wichtiger Faktor für das Selbstwertgefühl und die soziale Anerkennung.

Als Arbeitgebende zeigen Sie soziales Engagement und stellen Ausbildungs- und Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für erkrankte oder verunfallte Personen zur Verfügung.

Die Stiftung MBF begleitet jeden Einsatz und stellt so die individuelle Unterstützung sicher.
Wir bieten Menschen mit Erwerbsbeeinträchtigungen angepasste Arbeitsplätze und unterstützen Sie auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei sind wir auf Partner angewiesen. Machen Sie mit!

AG-Leistungsevaluation.pdf

Ihre Vorteile

  • Teilnehmende der beruflichen Eingliederung stehen Ihrem Unternehmen schnell und ohne Kostenauswirkung für den Arbeitgebenden zur Verfügung.
  • Durch den Einsatz von Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung können in Ihrem Unternehmen Produktionsspitzen überbrückt oder Teams unterstützt werden.
  • Mit dem Einsatz von Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung lernen Sie die Personen und ihre Arbeit kennen. Die Personen sind meist stellensuchend und können oft nach einem erfolgreichen Einsatz angestellt werden.
  • Im Falle einer unbefristeten Festanstellung kann die Invalidenversicherung (IV) die Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung im Rahmen von Qualifizierungsmassnahmen oder Einarbeitungszuschüssen unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden IV-Ansprüche gegeben sind. Den Entscheid hierzu trifft die zuständige IV-Eingliederungsfachperson.

Facts

  • Sie werden während des Einsatzes durch die Stiftung MBF begleitet und unterstützt
  • Massnahmendauer: 1–6 Monate
  • Es wird keine vertragliche Arbeitsgrundlage nach OR vorausgesetzt
  • Eignet sich die Person nicht für den Einsatz in Ihrem Unternehmen, kann diese in die Stiftung MBF zurückkehren
  • Auftraggeber ist die IV
  • Die IV trägt den Schadenersatz im Falle einer (grob) fahrlässigen Handlung durch den Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung

Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt

  • Wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz (WISA)
    WISA ist eine IV-Massnahme zur sozialberuflichen Rehabilitation. Sie findet im ersten Arbeitsmarkt statt und dient der Wiedererlangung bzw. der Erhaltung der Eingliederungsfähigkeit und der Angewöhnung an den Arbeitsprozess. Betreut werden sowohl Arbeitgebende als auch BE-Teilnehmende in der Regel durch die Jobcoachs der Stiftung MBF.
  • Arbeitsversuch
    Im Rahmen eines Arbeitsversuchs werden die BE-Teilnehmenden an Unternehmen vermittelt und können vor Ort ihre Kompetenzen unter Beweis stellen. Die Arbeitgebenden erhalten die Möglichkeit, während höchstens sechs Monaten deren Fähigkeiten zu testen. Arbeitgebende sind nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden, allerdings wird eine Vereinbarung erstellt. Die BE-Teilnehmenden erhalten Taggelder oder beziehen weiterhin eine Rente. Betreut werden sowohl Arbeitgebende als auch BE-Teilnehmende in der Regel durch die Jobcoachs der Stiftung MBF.
  • Praktika im ersten Arbeitsmarkt
    Der Lehrplan unserer Auszubildenden sieht vor, dass diese ein Praktikum im ersten Arbeitsmarkt absolvieren, um zu erleben, wie die Arbeit in diesem neuen Umfeld ist und um abzuklären, ob sie deren Anforderungen gewachsen sind. Auszubildende aus dem geschützten Rahmen brauchen mehr Begleitung und Unterstützung als Lernende aus dem ersten Arbeitsmarkt. Dass ein Praktikumsplatz für Menschen mit Unterstützungsbedarf gefunden wird, ist deshalb keine Selbstverständlichkeit. Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Bereitschaft, sich für die Lernenden und deren Inklusion die notwendige Zeit zu nehmen sowie zu prüfen, ob sie den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts gewachsen sind.
  • Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt
    Die Auszubildenden und Arbeitgebenden im ersten Arbeitsmarkt (Niveau EBA und EFZ) werden bei Bedarf durch die Jobcoachs der Stiftung MBF im Rahmen von Supported Education (SEd) betreut.

Verpflichtungen der Arbeitgebenden

  • Eine massnahmenverantwortliche Begleitperson innerhalb des Betriebs wird bestimmt 
  • Einmaliges Ausfüllen des Feedbackbogens (Leistungsauswertung) nach Beendigung der Massnahme
  • Der Arbeitgebende stellt die Versicherung des Teilnehmenden der beruflichen Eingliederung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG ) sicher
  • Der Arbeitsgebende stellt ggf. eine Arbeitsbestätigung/Arbeitszeugnis nach dem Einsatz aus
  • Die Arbeitgebenden und die BE-Teilnehmenden halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts:
    • Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321a)
    • Rechenschafts- und Herausgabepflicht (Art. 321b)
    • Überstundenarbeit (Art. 321c)
    • Befolgung von Anordnungen und Weisungen (Art. 321d)
    • Haftung des Arbeitnehmers (Art. 321e)
    • Arbeitsgeräte, Material und Auslagen (Art. 327 bis 327c)
    • Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Art. 328 und 328b)
    • Freizeit und Ferien (Art. 329, 329a und 329c)
    • Übrige Pflichten: Sicherung (Art. 330), Zeugnis (Art. 330a), Informati¬onspflicht (Art. 330b)
    • Rechte auf Erfindungen und Designs (Art. 332)
    • Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Fälligkeit der Forde¬rungen (Art. 339 Abs.1 und Rückgabepflichten (Art. 339a)

 

Kontakt

Franziska Rolke

Franziska Rolke
Jobcoach
Telefon 062 866 12 05
E-Mail frolke@stiftung-mbf.ch

Kontakt

Aneliya Köck

Aneliya Köck
Jobcoach
Telefon 062 866 12 05
Email akoeck@stiftung-mbf.ch