Familiensysteme
temporär entlasten
Familiensysteme, in denen Menschen mit Unterstützungsbedarf betreut werden, sind erheblich belastet. Mit den Entlastungsaufenhalten können diese Familiensysteme unterstützt werden. Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen dadurch auch verstärkt die Möglichkeit zur Selbstbestimmung erhalten.
Neu bietet die Stiftung MBF, im Auftrag des Kantons Aargau, diese Entlastungsaufenthalte an.
Weitere Informationen
Ziele
- Durch Entlastungsaufenthalte für Erwachsene mit Unterstützungsbedarf werden betreuende Bezugspersonen kurzfristig entlastet und langfristig gestärkt, indem die Person mit Unterstützungsbedarf temporär in einer Einrichtung wohnt.
- Entlastungsaufenthalte können langfristige stationäre Aufenthalte verhindern.
- Entlastungsaufenthalte können ausserdem punktuell eingesetzt werden, z.B. bei einem Spitalaufenthalt der Betreuungsperson in der Familie.
- Entlastungsaufenthalte schaffen Selbstbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf, zum Beispiel, indem sie eine selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufs ermöglichen.
Zielgruppe
Zielgruppe des Angebots sind alle Erwachsenen mit Behinderung im Kanton Aargau (gemäss § 3 Betreuungsgesetz und § 8 Betreuungsverordnung), welche in ihrem Familiensystem unentgeltlich betreut werden und daher kein Wohnangebot einer Einrichtung nutzen. Zur Unterstützung der Familiensysteme und insbesondere der betreuenden Bezugspersonen können Entlastungsaufenthalte beansprucht werden.
Leistungsbeschreibung
Unter Entlastungsaufenthalten werden temporäre stationäre Aufenthalte ab zwei Nächten, inklusive Unterstützung bei alltäglichen Lebensverrichtungen, Tagesstruktur (Integration in ein bestehendes Angebot) und Hotellerie verstanden. Es wird zwischen zwei Formen von Entlastungaufenthalten unterschieden:
- Einerseits sind regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte vorgesehen, welche vor allem an Klientinnen und Klienten aus unseren Tagesstrukturen vergeben werden. Diese Entlastungsaufenthalte dienen der punktuellen Entlastung des primären Betreuungssystems zum Beispiel während Ferien, am Wochenende oder während der Woche.
- Andererseits sollen kurzfristige Entlastungsaufenthalte auch in aussergewöhnlichen, nicht planbaren Situationen im Betreuungssystem möglich sein, beispielsweise während einem Spitalaufenthalt der betreuenden Bezugsperson.
Dauer und Umfang
Unabhängig vom genutzten Angebot dauern Entlastungsaufenthalte in der Regel maximal 60 Aufenthaltstage pro Jahr.
Pro Aufenthalt gelten folgende Vorgaben:
- Regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte: in der Regel maximal 15 Tage pro Aufenthalt
- Kurzfristige Entlastungsaufenthalte: in der Regel maximal 2 Monate; bei längerer Dauer kann der Wechsel in eine Dauerplatzierung in Erwägung gezogen werden.
Zuweisung und Aufnahme
Die Stiftung MBF bietet zwei regelmässige Entlastungsplätze an. Kurzfristige Abfragen für Entlastungsplätze werden auf Anfrage geprüft. Im Sinne der Gleichberechtigung sind die Plätze für alle erheblich belasteten Familiensysteme im Kanton Aargau zugänglich.
Regelmässige / planbare Entlastungsaufenthalte: Die Entlastungsplätze werden jeweils Anfang Jahr vergeben. Während dem Jahr werden freie Plätze nach dem Prinzip «wer zuerst kommt, mahlt zuerst» vergeben.
Um die Jahresauslastung besser planen zu können, wird die Stiftung MBF jeweils im November des Vorjahres alle Interessierten anschreiben.
Die Stiftung MBF entscheidet über die Platzvergabe.
Finanzierung
Die Stiftung MBF kann die Belegung der Entlastungsplätze mit dem Kanton Aargau abrechnen. Die Menschen mit Unterstützungsbedarf leisten einen individuellen Beitrag an die Kosten der Einrichtung (vgl. § 29 Betreuungsgesetz und § 56 Betreuungsverordnung). Konkret werden pro Anwesenheitstag der betreuten Person CHF 102.- (ohne HE / HE 1) respektive CHF 136.- (HE 2 / HE 3) sowie gegebenenfalls zusätzlich eine allfällige Hilflosenentschädigung in Rechnung gestellt, unabhängig von den effektiv bezogenen Ergänzungsleistungen.
Kontakt
Andrea Stocker
Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Telefon 062 866 12 40
astocker@stiftung-mbf.ch